HOME     INHALT     INFO     LINKS     ARCHIV     KONTAKT
 
     
     
  Senator Graham: den Bombenverdächtigen als ‚feindlichen Kämpfer’ behandeln

Anhaltung nach dem NDAA-Ermächtigungsgesetz könnte hier zum Präzedenzfall werden

Jason Ditz  

 

Der des Bombenattentats auf den Bostoner Marathon verdächtigte Dzhokhar Tsarnaev könnte sich in der Rolle des Testfalls für die 2012 novellierte Fassung des Militärermächtigungsgesetzes (NDAA) finden, die die unbefristete Anhaltung amerikanischer Bürger, die auf amerikanischem Boden gefangen genommen werden, als „feindliche Kämpfer“ bewilligt.

Zumindest wenn es nach Senator Lindsay Grahams (Republikaner, South Carolina) Vorstellungen geht. Der militante Senator wetterte dagegen, dass Tsarnaev, einem in Tschetschenien geborenen amerikanischen Staatsbürger, seine Miranda-Rechte bekannt gegeben werden (d.i. das Recht, sich nicht selbst zu belasten), und forderte, dass die Obama-Administration ihm den Zugang zu einem zivilen Gerichtsverfahren verwehrt, nachdem er nach einer tagelangen Jagd gefangen werden konnte.

Derlei Gedanken scheint man auch im Justizministerium zu hegen, nachdem Beamte angekündigt haben, sie würden ihm seine Rechte nicht bekannt machen und überlegten noch immer, ob ihm gestattet sein werde oder nicht, einen Anwalt zu haben, oder ob er einfach dem Militär zur „Einvernahme“ übergeben werden solle. 

Das NDAA wurde bereits von Menschen bei Gerichten angefochten, die begründet die Meinung vertreten, sie selbst könnten von dieser oder kommenden Administrationen standrechtlich festgehalten werden, aber die Administration hat das teilweise erfolgreich bekämpft mit der Behauptung, sie habe keine Absicht, das zu tun, sogar wenn sie voll und ganz dazu in der Lage wäre. 

In der derzeitigen Hysterie rund um Tsarnaev könnte die Administration das für einen mediengeeigneten Testfall halten für die Macht, amerikanische Bürger ohne Anklagen festzuhalten. Dass das, wessen Tsarnaev beschuldigt wird, in der Tat ein Verbrechen ist, mag nicht viel bedeuten, nachdem die Administration in der Vergangenheit ihre Aversion gezeigt hat, vor ein ziviles Gericht zu gehen, wenn sie einen Vorwand findet, das nicht zu tun.

 
     
  erschienen am 19. April 2013 auf > www.antiwar.com > Artikel  
  Die Weiterverbreitung der Texte auf dieser Website ist durchaus erwünscht. In diesem Fall bitte die Angabe der Webadresse www.antikrieg.com nicht zu vergessen!  
  <<< Inhalt