HOME     INHALT     INFO     LINKS     ARCHIV     KONTAKT
 
     
     
  Richterin ‘beunruhigt’ durch Obamas Behauptung, er könne Bürger töten

Bleibt dabei, dass die exekutive Gewalt sich nicht selbst kontrollieren kann

Jason Ditz  

 

Präsident Obamas Bemühungen, eine Einstellung im Verfahren gegen seine Administration vor dem Bundesgericht wegen der Tötung der Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika Anwar Awlaki und dessen Sohn Abdulrahman Awlaki zu erreichen, scheinen nicht besonders glücklich zu verlaufen, wobei die Richterin bemerkte, sie sei „beunruhigt“ durch die Behauptung der Administration, sie könne nach Belieben ohne gerichtliche Aufsicht Bürger töten.

Richterin Rosemary Collyer machte einen ungläubigen Eindruck, als sie den stellvertretenden Justizminister der Vereinigten Staaten von Amerika Brian Hauck fragte, ob er ernsthaft der Ansicht sei, dass Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika für die Ermordung in Übersee vorgesehen sind, „keine verfassungsmässigen Rechte“ haben und fragte, wie weit diese Behauptung ausgelegt werde.

Hauck behauptete steif und fest, dass diese Bürger theoretisch verfassungsmässige Rechte besitzen, dass diese aber nicht gerichtlich geltend gemacht werden können, bevor oder nachdem sie vom Präsidenten exekutiert worden sind, weil Richter nicht erraten können, ob der Präsident Menschen umbringt.

Collyer wies das Argument zurück, dass die exekutive Gewalt die Kontrolle über ihre eigenen Tötungen ausüben könne, noch schien sie beeindruckt zu sein von Haucks Warnung, dass die „Drohung mit einem Gerichtsverfahren“ Regierungsvertreter davon abhalten könnte, mehr Tötungen anzuordnen.

 
     
  erschienen am 19. Juli 2013 auf > www.antiwar.com > Artikel  
 
siehe dazu auch im Archiv:
  > Paul Craig Roberts - Obamas wachsende Kill-Liste
  > Norman Solomon - Der orwell´sche Kriegsstaat – Gemetzel und Doppeldenk
 
  Die Weiterverbreitung der Texte auf dieser Website ist durchaus erwünscht. In diesem Fall bitte die Angabe der Webadresse www.antikrieg.com nicht zu vergessen!  
  <<< Inhalt