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  Wie Liberale töten  

Harold Koh lernt die Macht der Bombe zu lieben

Chase Madar

Ende März benutzte Harold Koh, Spitzenjurist im Außenministerium, seinen Vortrag bei der Jahresversammlung der American Society for International Law (ASIL - Amerikanische Gesellschaft für Internationales Recht), um eine Ankündigung zu machen: der Gebrauch unbemannter Luftfahrzeuge („Drohnen“) zur Tötung verdächtiger Terroristen ist legal. Die Drohnenangriffe in Pakistan und Afghanistan entsprechen dem Gesetz, weil sie, wie Koh skizzierte, nur zur nationalen Sebstverteidigung ausgeführt werden, weil ihre Verhältnismäßigkeit immer genau abgestimmt ist und weil sie sorgfältig zivile Personen von Kämpfern auseinander halten.

Dazu gäbe es einiges zu sagen, aber die juristischen Argumentation selbst ist von untergeordneter Bedeutung. Was zählt ist, dass Koh es gesagt hat. Harold Hongju Koh: anerkannter Anwalt der Menschenrechte; führender Theoretiker für Internationales Recht (welches, wie uns die versammelten Mitglieder der ASIL freudig sagen würden, viel zivilisierter ist als das bloße nationale Recht); Dekan der Juridischen Fakultät der Yale Universität und somit inoffizieller Papst des amerikanischen Rechtssystems und ehemaliger Direktor des Orville H. Schell Jr. Center for International Human Rights; Beauftragter Obamas, von Glenn Beck und gleichgesinnten Schreiern beschuldigt, er wolle die Scharia in die Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika einführen. Wenn also ein liberaler Löwe vom Format des Harold Koh sagt, dass Drohnenangriffe gesetzlich in Ordnung sind, was will man mehr wissen? 

Kohs Vortrag – von den Versammelten herzlich mit Applaus bedacht – zeigt einmal mehr auf, wie erstaunlich elastisch das Internationale Recht ist, wenn es um die Vormachtstellung großer Mächte geht. Kohs Vortrag zeigt auch die geschmeidige Anpassungsfähigkeit einiger internationaler Juristen, welche, einst scharfe Kritiker der Antiterrorpolitik George W. Bushs, von ihrer Position innerhalb der Administration Obama jetzt die Dinge ganz anders sehen.

Harold Kohs Stimme war nämlich eine der stärksten und anerkanntesten Stimmen, die sich gegen die Politik von Bush und Cheney nach dem 9/11 erhoben. Von seinem Thron in Yale schimpfte er gegen den gesetzwidrigen Gebrauch der Folter, gegen die gesetzwidrige Invasion des Irak, gegen die gesetzwidrigen Anhaltungen in Guantánamo. (Er behauptete, die Vereinigten Staaten von Amerika riskierten einen ständigen Platz auf der „Achse des Ungehorsams“ für ihre ständige Missachtung des Internationalen Rechts.) Wäre es W. gewesen, der die Drohnenangriffe in Zentralasien intensivierte, kann man sich leicht vorstellen, dass Koh diese Praxis als eine weitere schamlose Verletzung des Internationalen Rechts verdammt hätte. Was ist geschehen?

Es ließ sich nicht vermeiden, dass Koh pflichtgemäß juristische Begründungen dafür liefern würde, was immer die Administration Obama zu tun sich entscheiden würde. Das gehört zu seinem Aufgabenbereich, auch hat er bereits offen darüber in seiner eigenen Bewerbung geschrieben.

Zum Ersten ist die Leitung des Büros des Rechtsberaters im Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit voller Handlungsfreiheit verbunden. Mit den Worten von Tom Franck, vor kurzem verstorbene graue Eminenz für Internationales Recht ist die rechtliche Kultur im Außenministerium „die eines Verteidigers, der Möglichkeiten findet, die Taten des Klienten nachträglich zu rechtfertigen, nicht die eines Experten, der dem Klienten empfiehlt, die beste gesetzlich erlaubte Vorgangsweise zu wählen.“ Kurz gesagt, der Rechtsberater im Außenministerium hat in erster Linie juristische Rechtfertigungen zu liefern, die möglichst nicht anrüchig sind. In einigen unbedeutenden Angelegenheiten spielen sie vielleicht eine politische Rolle, aber bei den großen Themen – Führen von Krieg, Einsatz von Drohnen, Einrichtung von Gefängnissen außerhalb jeder gesetzlichen Reichweite – ist ihre Stimme schwach, sogar zu vernachlässigen. Liberale, die erwartet haben, dass Harold Koh, die Geißel der Wasserfolter, eine andere Einstellung zu menschenrechtlichen Aspekten in Angelegenheiten der Außenpolitik einbringen würde, sollten enttäuscht werden.     

Dann ist da Koh selbst. Er kam zu Berühmtheit in linken Kreisen wegen seiner Bemühungen, Flüchtlinge aus Haiti zu befreien und ihnen einen rechtlichen Status als Immigranten zu verschaffen, die in Guantánamo – ja, das war schon früher ein Anhaltelager – in den frühen 1990er Jahren zusammengesperrt waren. Aber Kohs außenpolitische Ansichten und Meinung über Amerikas rechtmäßige Rolle in der Welt passen gut in den breiten Konsens. Israel und Palästina? Laut Koh war Amerika ein ehrlicher Vermittler in diesem Konflikt, bis Bush und Cheney sich 2001 zurückzogen, „was sich so auswirkte, wie wenn man die Aufsicht durch Erwachsene von einem Spielplatz abzieht, der von Springmesserbanden bevölkert ist.“ Man könnte diesen Vergleich in Frage stellen, da Amerika einer dieser „Springmesserbanden“ mit jährlich $ 3 Milliarden Militärhilfe unterstützt, eine schützende Beziehung, die uns in den Augen der Welt und der Konfliktparteien schon immer als neutrale Schiedsrichter disqualifiziert hat. 

Was Afghanistan betrifft, fand Koh wie die meisten Völkerrechtler es gerade noch der Mühe wert, die Invasion 2001 als Anfängerübung für die legitime Anwendung des jus ad bellum (Recht Krieg zu führen) zu rechtfertigen. Trieb sich nicht Osama bin Laden irgendwo dort herum? Dass die 9/11-Flugzeugentführer einen großen Teil ihrer Schulung und Ausbildung in Hamburg und Südflorida erhalten haben, sollte nicht davon abhalten, Afghanistan als leichtes Ziel für die amerikanische Vergeltung zu benutzen und/oder tiefgehende Besorgnis über die Misere der unterdrückten afghanischen Frauen.

Koh glaubt nämlich an beide – an das Internationale Recht und an die inhärente Gutherzigkeit Amerikas. Seine Deutelei um die Doktrin des Exzeptionalismus dreht sich darum, dass unser Bedenken, uns an das Internationale Recht zu halten, uns daran hindert, unsere außergewöhnlich positive Rolle in jeder Beziehung erfüllen zu können.

Dieser wohlwollende Glaube an die inhärente amerikanische Gutherzigkeit wird misstönend illustriert in einer Anekdote, die Dekanin Judith Areen von der Juridischen Fakultät Georgetown in ihrer freundlichen Einführung zu Kohs Vortrag zum Besten gab. Als ein Militärputsch 1961 die demokratische Regierung Südkoreas stürzte, wurde Premierminister Chang Myon unter Hausarrest gestellt und seine unmittelbar bevorstehende Hinrichtung wurde befürchtet. Um etwas zur Rettung Changs zu tun, sprachen Kohs Eltern, damals als besuchende Akademiker in Amerika, mit Changs Sohn beim stellvertretenden nationalen Sicherheitsberater in Washington vor. Wie sich Kohs Vater erinnert, wandte sich der Beamte zum Knaben, sagte ihm, dass die Vereinigten Staaten von Amerika über das Schicksal seines Vaters informiert seien und versicherte ihm, es würde ihm nichts geschehen. Dieses Beispiel amerikanischer globaler Allwissenheit vermittelte beiden, Kohs Vater und Koh selbst, einen großartigen Eindruck über Einstellung und Wohlwollen des Landes, das bald ihres werden sollte.

Der Washingtoner Beamte – dessen Namen Koh liebevoll in seinen eigenen Erzählungen genannt hat – war Walt W. Rostow. Dekanin Areen nannte ihn nicht in ihrer Einführung, da sein Name wahrscheinlich gar nichts für die Juristen bedeutet hätte, die im Saal des Ritz-Carlton saßen: viele von ihnen waren unter 40, und fast die Hälfte von ihnen waren keine Amerikaner. Für ein paar wenige allerdings ist die Auswahl von Walt Rostow – einer der wichtigen Architekten von Amerikas Invasion in Südvietnam und enthusiastischer Befürworter von Luftangriffen auf Nordvietnam – als Beispiel für weise und gutherzige Außenpolitik zutiefst beunruhigend. Laut Rostows früherem Kollegen Robert McNamara, Verteidigungsminister unter Kennedy und Johnson, wurden 3,4 Millionen Menschen im Vietnamkrieg getötet, einem weit tödlicheren Krieg als etwa zum Beispiel die nicht so lange zurückreichende Invasion in den Irak. Einem Intellektuellen, der Rostow als Vorbild für amerikanischen guten Willen in Asien anführen kann, ist alles zuzutrauen.

Harold Koh ist nicht der einzige Menschenrechtsanwalt, der eine höhere Position in Obamas außenpolitischem Apparat bekleidet. Michael Posner, Unterstaatssekretär für Menschenrechte und Arbeit (ein Posten, den davor Koh in der Administration Clinton innehatte), hat ausgezeichnete Arbeit bei der Leitung der von ihm gegründeten gemeinnützigen Organisation Human Rights First geleistet. Seine bisher bedeutsamste Leistung im Außenministerium war es, den Goldstone-Bericht zu unterminieren, indem er ihn beschuldigte, systematisch gegen Israel gerichtet zu sein. Dass Richard Goldstone selbst ein bekennender Zionist mit langen Beziehungen zu Israel ist, spielt kaum eine Rolle. Menschenrechte sollten niemals dem Schutz eines Klientenstaates im Weg stehen.

Samantha Power, Verfasserin der mit dem Pulitzerpreis ausgezeichneten Polemik gegen multilateralistische Einschränkungen des Einsatzes militärischer Gewalt zur Beendigung von Verstößen gegen die Menschenrechte, residiert jetzt im Nationalen Sicherheitsrat als leitende Direktorin für multilaterale Angelegenheiten. Als Ikone der Menschenrechte und selbsternanntes „Genocide Chick“ („Genozidhühnchen“) ist sie Befürworterin einer bewaffneten Intervention im sudanesischen Bürgerkrieg und auch eine Langzeitunterstützerin einer Verbreiterung und Vertiefung des Kriegs in Afghanistan, die die Vereinigten Staaten von Amerika dazu drängt, ihre Alliierten aggressiver dazu zu bewegen, größere Truppenkontingente zur Verfügung zu stellen. Hätte John Bolton derartige Wünsche geäußert, hätte ihn der Großteil unserer Intelligentsia abgewimmelt als den wandelnden Koller, der er ist, aber von Samantha Power kommend ist das Argument nur Menschenrechte mit nettem Bizeps.

Macht nichts. Dass Koh & Co dermaßen hoch geschätzte Menschenrechtsanwälte sind, macht sie ideal dafür geeignet, die alte Politik der neuen Administration aufzumotzen. Sie genießen den allgemeinen Respekt der unsichtbaren Gemeinschaft der internationalen Juristen in den Akademien, Medien und NGOs, daher werden sie viel überzeugender in Hinblick auf die Legalität von Drohnenattacken, Militärkommissionen und unbefristeter Anhaltung sein als Bolton und John Yoo es je sein könnten.    

Um fair zu sein, es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen der Antiterrorismus- und Sicherheitspolitik von Bush und Obama. Laut der Verteidigerin von Inhaftierten Sabin Willet sieht Guantánamo jetzt mehr aus wie ein herkömmliches Kriegsgefangenenlager als wie ein Haufen von Folterkammern. Die Zusammenhänge jedoch fallen ins Auge. Auf der ASIL-Konferenz überhäufte Kohs Vorgänger John Bellinger die weise Entscheidung von Obamas Team, die Bush-Cheney-Politik mehr oder weniger fortzusetzen, mit herzlichem Lob: „Der Wandel im Bereich des Rechts war weitgehend kosmetisch. Und natürlich hat sich an den Ergebnissen nichts geändert.“ Im Bereich des Internationalen Rechts, wie in so vielen anderen elitären politischen Bereichen, scheinen Konservative und Liberale oft nicht so sehr Opponenten auf der Basis von Grundsätzen zu sein, als viel mehr Klone auf parallelen Karrierelaufbahnen. 

Wenn die rechtliche Debatte vorbei ist fragt man sich, welche Appelle an das Internationale Recht hier erreicht werden können. Obwohl sich die UNO-Charta und verschiedene Abkommen und Konventionen als machtlos erwiesen haben, die Folterung von Gefangenen und Angriffskriege gegen Irak und Afghanistan zu verhindern, ist der geschickte Gebrauch des Internationalen Rechts recht praktisch bei der Legitimierung der Drohnenangriffe, der Militärkommissionen und sogar des vernünftigen Gebrauchs der unbefristeten Anhaltung. Sind Debatten über Rechtmäßigkeit eine Sackgasse für ihre Opponenten? Seit Kohs Verkündung der Rechtmäßigkeit der Drohnenangriffe hat die America Civil Liberties Union (ACLU – Amerikanische Union für Bürgerrechte) geschworen, ihre Anstrengungen auf der Basis des Gesetzes über die Informationsfreiheit zu verdoppeln, um den rechtlichen Prozess zu enthüllen, durch den Ziele ausgewählt und die Verhältnismäßigkeit beurteilt werden. Glauben sie, sie werden einen Schwachpunkt in der rechtlichen Begründung finden, der irgendwie Koh, Clinton, Obama und Petraeus selbst überzeugen wird, die Operation abzublasen?  

Aber es ist unfair, von den Hermione Grangers der Menschenrechtsindustrie – auch Amnesty International, Human Rights Watch und der UNO-Sonderberichterstatter über außergesetzliches Töten haben Kohs Argumentation in Frage gestellt – etwas anderes zu erwarten. Diese NGOs sind gut ausgestattet, um die Rechtmäßigkeit einer Politik beurteilen zu können, um ihre rechtlichen Mängel bekannt zu machen, manchmal einen Prozess zu führen. Aber das ist das Limit. Und in unserer entpolitisierten Kultur ist Rechtmäßigkeit zu einem fadenscheinigen Beiwerk für alles andere geworden: Besonnenheit, Wirksamkeit, politische Klugheit, Moral an sich.

Dass der Gebrauch militärischer Gewalt durch Internationales Recht erlaubt sein kann und trotzdem katastrophal, ist sogar für die Hellsten – vielleicht besonders für diese – schwer zu verstehen. Jürgen Habermas und Norberto Boffio waren verblüfft über die Opposition gegen den ersten Golfkrieg – immerhin hatte dieser die Genehmigung der Vereinten Nationen! Beide widerriefen ihre Unterstützung, nachdem sie frappiert waren über die Schlächterei dieses Krieges, die jetzt weitgehend in Vergessenheit geraten ist. 

Menschenrechtsorganisationen und die UNO sollten allerdings nicht fälschlich als Antikriegsgruppierungen gesehen werden, da politische Opposition gegen unsere zahlreichen Kriege völlig außerhalb ihrer Mission und Kompetenz liegt, manchmal auch außerhalb ihres steuerbefreiten Status. Angesichts des Fehlens einer durchsetzungskräftigen Antikriegsbewegung ist allerdings eine juristische Debatte über die Rechtmäßigkeit von Drohnenattacken besser als gar keine Auseinandersetzung. 

Es ist jetzt leicht zu vergessen, dass Krieg führen nicht ausschließlich eine rechtliche Angelegenheit ist. Bedenken Sie: hätte der UN-Sicherheitsrat die Invasion des Irak genehmigt, hätte das diesen Krieg in einen Erfolg verwandelt? Und wenn eine kritische Masse von Autoritäten des Internationalen Rechts darin übereinstimmt, dass die Ermordung verdächtigter Terroristen mit Drohnen rechtlich einwandfrei ist, wird das diese Attacken ratsamer machen? Wird das die Zahl der zivilen Toten verringern – die nach einer Untersuchung der New American Foundation ein Drittel der Gesamtzahl ausmachen? Wird das die gesamte Taktik der Drohnenattacken weniger kontraproduktiv für die nationale Sicherheit machen?

Kenneth Anderson, Rechtsprofessor am Washington College of Law und Autor einer Titelgeschichte im Weekly Standard, in der er sich für Drohnenattacken ausspricht, lobte Kohs Vortrag und informierte am nächstgen Morgen die Hörer von National Public Radio, dass die einzige Alternative schwerfälligere, weniger ausgefeilte Munition sei, die höchstens mehr Zivilisten töten würde. Anderson ist einer der weniger Neokonservativen mit intellektueller Breite und Tiefgang und ist es immer wert, dass man ihm zuhört. Hier, allerdings, ist er auf dem falschen Dampfer.

In der Tat gibt es Alternativen zu den Drohnenattacken, in erster Linie die, damit aufzuhören. Es ist keine zwei Jahre her, dass John McCain Obamas Versprechen, Angriffe nach Pakistan hinein zu führen, als vermessenen Unsinn bezeichnete. (Wo republikanische Falken sich seinerzeit fürchteten aufzutreten, schwärmen jetzt die humanitären Engel herbei.) Obwohl die meisten Falken schnell gelernt haben, die Drohnenattacken zu lieben, ist es noch immer keineswegs schwer, prominente Intellektuelle im Militär zu finden, die dafür sind, sofort damit aufzuhören. David Kilcullen und Andrew Exum, ein ehemaliger Berater von General Petraeus und ein ehemaliger Captain der Armee, die in Irak und Afghanistan gedient haben, sind beide führende Theoretiker für Aufständischenbekämpfung im Center for a New American Security (Zentrum für eine neue amerikanische Sicherheit). Sie haben vor dem Kongress bezeugt, dass Drohnenattacken als sehr ungenau betrachtet werden – indem sie in Attacken auf 14 Ziele 700 Menschen getötet haben, sagen sie – und die „Herzen und Hirne“-Offensive untergraben, die im Mittelpunkt der Kampagne steht. Sie empfehlen, mit den Drohnenattacken aufzuhören. Dann ist da noch der amerikanische Botschafter in Afghanistan Karl Eikenberry, zufällig ein pensionierter General der Armee. In durchgesickerten Telegrammen an den Präsidenten stellte Eikenberry ernsthaft die Klugheit der Antiaufständischen-Kampagne und deren Eskalation in Frage, in einem langen Telegramm, das gemeinhin mit den Pentagon Papers verglichen wird, mit denen Daniel Ellsberg an die Öffentlichkeit gegangen ist. Hört jemand auf diese wohl informierten Skeptiker?

Warten Sie nicht darauf, dass die internationale Berufsgruppe der Juristen ihre Ohren spitzt. Durchgesickerte Videos von witzelnden Hubschrauberbesatzungen, die Zivilisten abknallen, mögen vielleicht die eine oder andere Frage aufwerfen, aber Drohnenattacken sind von der großen humanitären Autorität Harold Koh für gut befunden worden. Sein Vortrag führte zu Fragen von ein paar Akademikern, die sich damit nicht abfinden wollten – lang sollt ihr leben, Benjamin Davis und Mary Ellen O´Connell – aber diese Unstimmigkeiten wurden von dem überwältigenden Applaus am Ende der Sitzung übertüncht. Ein russischer Anwaltskumpel von mir war bestürzt über diese freundliche Antwort auf die juristische Rechtfertigung der Bush-Cheney-Politik. „Und die sagen, dass wir Russen von unseren Medien gehirngewaschen sind! Nein, ich habe nicht geklatscht.“ 

 
     
  erschienen in der Zeitschrift The American Conservative, Ausgabe vom 1.Juni 2010 > > http://www.amconmag.com/article/2010/jun/01/00034/  
  Chase Madar ist Anwalt für Bürgerrechte in New York  
     
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