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  WikiLeaks hat kein Verbrechen begangen, sagt der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Repräsentantenhauses

Sahil Kapur

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Repräsentantenhauses verteidigte am Donnerstag WikiLeaks, indem er darlegte, dass die widersprüchlichen Aktivitäten der Aufdeckungsplattform unter den Schutz der Redefreiheit fallen.

In einem Hearing, bei dem es darum ging herauszufinden, ob WikiLeaks das Spionagegesetz verletzt hat – die Administration Obama behauptet, dass sein Chefredakteur gegen dieses verstoßen hat – sagte Abgeordneter John Conyers (Demokraten, Michigan), dass „Amerika begründet wurde auf der Überzeugung, dass die freie Rede sakrosankt ist“ und wies Forderungen nach der Zensur von Medien zurück, die durchgesickerte Dokumente veröffentlichen. 

„Fürs erste besteht kein Zweifel, dass WikiLeaks zur Zeit sehr unbeliebt ist. Viele haben den Eindruck, dass die WikiLeaks-Veröffentlichungen anstößig waren,“ sagte Conyers. „Aber unbeliebt zu sein ist kein Verbrechen, und die Veröffentlichung anstößiger Informationen ist auch keines. Und die wiederholten Forderungen von Politikern, Journalisten und anderen so genannten Experten, welche Strafverfolgungen oder andere extreme Maßnahmen verlangen, beunruhigen mich sehr.“

Die Administration Obama und Kongressabgeordnete aus beiden Parteien haben die Strafverfolgung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange nach der nicht genehmigten Veröffentlichung von Depeschen des Außenministeriums gefordert, indem sie ihn als Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellten.

Rechtsexperten haben allerdings auf die außerordentlichen Schwierigkeiten eines gesetzlichen Vorgehens gegen die Veröffentlichungsplattform hingewiesen und gewarnt, dass das einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würde, nach dem Zeitungen verfolgt werden könnten wegen der Veröffentlichung von unvorteilhafter Information über die Regierung.  

„Was immer Sie über diese Auseinandersetzung denken, es ist klar, dass die Verfolgung von WikiLeaks die grundlegendsten Fragen aufwerfen würde über die freie Meinungsäußerung, wer ein Journalist ist und was die Öffentlichkeit wissen darf über die Handlungen ihrer eigenen Regierung,“ sagte Conyers.

Das Verbrechen, dessen WikiLeaks angeklagt würde, beinhaltet die Beschaffung geheimer Regierungsinformation und deren Weitergabe an die Öffentlichkeit, was Journalisten in der Vergangenheit gemacht haben, ohne verfolgt zu werden. In einem parallelen Beispiel, der Aufdeckung der Pentagon Papers – diese wurden vom Whistleblower Daniel Ellsberg an die New York Times weitergegeben – wurde diese als verfassungsrechtlich gedeckt vom Obersten Gerichtshof 1971 im Verfahren New York Times gegen die Vereinigten Staaten von Amerika bestätigt.

Forderungen nach einer Strafverfolgung von WikiLeaks nehmen in Washington zu, und eine Mehrheit der Öffentlichkeit der Vereinigten Staaten von Amerika betrachtet die Aufdeckung der diplomatischen Depeschen als schädlich für das öffentliche Interesse und unterstützt rechtliche Schritte gegen Assange, wie eine Umfrage von ABC News – Washington Post vom Dienstag ergibt.

„Wir sollen jedoch nicht voreilig sein, und wir sollen nicht Gesetze erlassen in einem Klima von Angst und Vorurteilen,“ schloss Conyers in Hinblick auf die Rufe nach neuen Gesetzen zur Kriminalisierung der Aktivitäten von WikiLeaks. „Denn in einer solchen Atmosphäre sind es unsere in der Verfassung festgelegten Freiheiten und unsere geschätzten Bürgerrechte, die als erste im falschen Dienste unserer nationalen Sicherheit geopfert werden.“  

 
     
  erschienen am 17. Dezember 2010 auf > http://www.rawstory.com > Artikel  
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