|
|||
| Die USA
verstoßen seit Beginn gegen das Memorandum of
Understanding mit dem Iran Muhammad Sahimi
Der brüchige Waffenstillstand zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten von Amerika ist erneut gebrochen. Die USA bombardieren den Iran und behaupten, die Angriffe seien eine Vergeltungsmaßnahme für iranische Angriffe auf drei Schiffe in der Nähe der Straße von Hormus. Dies werten die USA als Verstoß gegen das Abkommen von Islamabad, offiziell bekannt als Memorandum of Understanding (MoU) zwischen den beiden Nationen. Tatsächlich verstoßen jedoch die USA selbst gegen das MoU, da ihre Interpretation von Artikel 5 des Abkommens schlichtweg falsch ist. Gemäß Artikel 5 der Absichtserklärung ist der Iran verpflichtet, nach besten Kräften Vorkehrungen für die kostenlose und sichere Durchfahrt von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt für 60 Tage zu treffen. Der Schiffsverkehr wird unverzüglich aufgenommen und, unter Berücksichtigung der notwendigen Beseitigung technischer und militärischer Hindernisse sowie der Minenräumung durch die Islamische Republik Iran, innerhalb von 30 Tagen vollständig eingerichtet. Die Islamische Republik Iran wird in Abstimmung mit dem Sultanat Oman und anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs die künftige Verwaltung und die maritimen Dienste in der Straße von Hormus im Einklang mit geltendem Völkerrecht und den souveränen Rechten der Anrainerstaaten der Straße von Hormus festlegen. Diese Erklärung ist eindeutig und lässt keine andere Interpretation zu, als dass der Iran in Zusammenarbeit mit Oman für die Schifffahrt in der Straße von Hormus verantwortlich ist. Sie unterscheidet klar zwischen einer befristeten Regelung für 60 Tage und dem langfristigen Verkehrsregime in der Straße. Daher muss jedes Schiff, das die Straße von Hormus passiert, seine Durchfahrt sowohl mit dem Iran als auch mit Oman abstimmen. Doch genau das tun die Vereinigten Staaten von Amerika nicht. Um die Entschlossenheit des Irans, die Straße von Hormus zu kontrollieren, zu testen und ihn zu schwächen, entsandten arabische Staaten des Persischen Golfs und andere, mit direkter Unterstützung der Vereinigten Staaten, mehrere Handelsschiffe in omanische Hoheitsgewässer, ohne sich mit dem Iran abzustimmen oder ihn auch nur zu informieren. Sie hatten sogar ihre AIS-Transponder (Automatisches Identifizierungssystem) abgeschaltet, um den Iran zu umgehen. Dies verstößt eindeutig gegen Artikel 5, den der Iran nicht akzeptieren wird. Und tatsächlich wird keine Nation mit Selbstachtung dies akzeptieren. Diese Ansicht wird durch Artikel 4 der Absichtserklärung vollumfänglich gestützt: Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika mit der Aufhebung ihrer Seeblockade und aller Störungen und Behinderungen der Islamischen Republik Iran beginnen und die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr im Verhältnis zu dem von der Islamischen Republik Iran wiederhergestellten Vorkriegsniveau stehen. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach dem endgültigen Abkommen aus der Nähe der Islamischen Republik Iran abzuziehen. Mit anderen Worten: Es ist der Iran, der den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus auf das Vorkriegsniveau wiederherstellen soll. Somit kann auch weiterhin kein Schiff die Straße von Hormus passieren, es sei denn, die Durchfahrt ist mit dem Iran, zumindest als einer der beiden in Artikel 5 genannten Parteien, abgestimmt. Die Vereinigten Staaten können sich, zumindest während der 60-tägigen Frist, nicht darauf berufen, dass Oman als souveräner Staat eigenständig die Durchfahrt von Schiffen durch seine Hoheitsgewässer im südlichen Teil der Straße von Hormus gestattet habe, da Oman nicht Vertragspartei des Memorandum of Understanding (MoU) ist. Anders ausgedrückt: Die Vereinigten Staaten können nicht über einen Nichtvertragspartner handeln, um ihre Verpflichtungen aus dem MoU zu umgehen. Sollte dies zur gängigen Praxis werden, welchen Sinn hätten dann die im MoU vorgesehenen Konsultationen und Verhandlungen zwischen dem Iran und den USA? Ein Blick auf die übrigen Artikel des MoU untermauert die oben genannte Ansicht. Gemäß Artikel 14 wird das permanente Seeregime in der Straße von Hormus vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebilligt. Dies soll nach Abschluss der Verhandlungen zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten und der Unterzeichnung eines Abkommens geschehen. Mit anderen Worten: Bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese Zustimmung erteilt wird, was nach Abschluss der Verhandlungen der Fall sein wird, bleibt die Absichtserklärung in Kraft, es sei denn, es wird eine andere Übergangsvereinbarung getroffen. Die Vereinigten Staaten können nicht behaupten, das Recht auf freie Schifffahrt in internationalen Gewässern zu schützen. Abgesehen davon, dass die USA kein entsprechendes Mandat vom UN-Sicherheitsrat besitzen, ist die Meerenge an ihrer schmalsten Stelle nur 34 km breit. Die internationalen Seerechtsübereinkommen erkennen die ersten 12 Seemeilen (etwa 22 km) eines jeden an einen Staat angrenzenden Gewässers als dessen Küstenmeer an. Iran besitzt seit der Verabschiedung des ersten Übereinkommens durch die Vereinten Nationen im Jahr 1959 souveräne Rechte an seinem Küstenmeer. Oman, das auf der gegenüberliegenden Seite der Meerenge liegt, erhebt denselben Anspruch, was bedeutet, dass sich die beiden Küstengewässer überschneiden und kein dazwischenliegendes Gebiet als internationales Gewässer verbleibt. Alle allgemein anerkannten völkerrechtlichen Standards legen fest, dass jegliche Auswirkungen auf die Durchfahrt von Schiffen durch iranische Hoheitsgewässer, die sich aus dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 ergeben, die Souveränitätsrechte Irans nicht beeinträchtigen, da Iran dieses Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert hat. Neben all diesen Erwägungen muss die Trump-Regierung einen weiteren entscheidenden Aspekt berücksichtigen, wenn sie ernsthaft an einem langfristigen Abkommen mit Iran interessiert ist. Irans Hardliner haben sich gegen die Absichtserklärung ausgesprochen und sogar Morddrohungen gegen die Hauptverantwortlichen für deren Zustandekommen ausgesprochen: Präsident Masoud Pezeshkian, Außenminister Abbas Araghchi und Parlamentspräsident Mohammad Bagher Ghalibaf. Die Stimmung der Hardliner war diese Woche aufgrund der Trauerprozessionen für den verstorbenen Obersten Führer, Ayatollah Ali Khamenei, so aufgeheizt, dass sie den Präsidenten und Araghchi körperlich angriffen. Ein Angriff auf den Iran in dieser Zeit würde ihnen nur einmal mehr beweisen, dass Khameneis jahrelange Aussage, den Vereinigten Staaten ist nicht zu trauen, wahr ist und ein langfristiges Abkommen erheblich erschweren. Sowohl der Iran als auch die Vereinigten Staaten von Amerika sollten die aktuelle Lage langfristig betrachten. Nach Jahrzehnten wirtschaftlicher Sanktionen, zwei völkerrechtswidrigen Kriegen und ständigen Drohungen der Vereinigten Staaten gegen den Iran verteidigt dieser weiterhin standhaft seine Souveränitätsrechte. Erstmals bietet sich beiden Nationen die Chance auf eine Einigung, die dem gesamten Nahen Osten und dem Weltfrieden zugutekommen wird. Sie sollten diese Chance auf echten Frieden nicht durch Streitigkeiten verspielen, die zwar derzeit bedeutsam erscheinen mögen, aber bedeutungslos werden, sobald ein langfristiges Abkommen zwischen den beiden Nationen zustande kommt. |
|||
| erschienen am 10. Juli 2026 auf > Antiwar.com > Artikel | |||
| Archiv > Artikel von Muhammad Sahimi auf antikrieg.com | |||
| Muhammad Sahimi ist Professor für Chemieingenieurwesen und Materialwissenschaften sowie Inhaber des NIOC-Lehrstuhls für Erdöltechnik an der University of Southern California. Er ist Mitbegründer und Herausgeber der Website Iran News & Middle East Reports. | |||
| Im ARCHIV finden Sie immer interessante Artikel! | |||
| Die Weiterverbreitung der Texte auf dieser Website ist durchaus erwünscht. In diesem Fall bitte die Angabe der Webadresse www.antikrieg.com nicht zu vergessen! | |||
| <<< Inhalt | |||